Machherndl - die Buschenschank
"Ein Föhrenbuschen - daher auch die Bezeichnung Buschenschank - oder ein Kranz über dem Lokaleingang weisen darauf hin, dass der Winzer Wein ausschenkt. Der Wein wird nach Martini (11. November) des nächsten Jahres zum "Alten". Das Buschen- schankrecht wurde durch Patent Josephs II. vom 17. 8. 1784 verankert; jetzt Landesgesetz in Wien, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark." Soweit - sogut. |
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Buschenschankzeit beim Machherndl ist aber mehr: gemütliches Beisammensitzen entweder draußen auf der Terrasse mit dem angeschlossenen Stüberl oder in der Schankstube. Bei selbstgemachten Schmankerln fehlt die Wahl der Jaus'n - die urtypisch für die Buschenschenken der Region ist - oft schwer. Und noch schwerer ist es, das alles zu beschreiben. Am besten ist es daher, Sie kommen selber und gustieren und verbringen ein paar gemütliche Stunden abseits der touristischen Trampelpfade und konzessionierten Heurigenlokale ... Wir freuen uns auf Sie zu diesen Terminen
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